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„Kleine Direktvermarktung“ – ein neues Erlösmodell für post-EEG-Anlagen

„Kleine Direktvermarktung“ –  ein neues Erlösmodell für post-EEG-Anlagen

„Kleine Direktvermarktung“ – ein neues Erlösmodell für post-EEG-Anlagen

Ab dem Jahr 2021 wird es für die Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die ihre Anlagen in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) im Jahr 2000 in Betrieb genommen haben, ernst:

Ihre Anlagen werden zu sogenannten „ausgeförderten“ Anlagen, heißt, sie erhalten nach dem Auslaufen der gesetzlich garantieren Einspeisevergütung (maximal 20 Jahre) für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms keinen Cent mehr in die dann klammen Kassen.
Damit stehen sie nun vor solch entscheidenden Fragen wie:

Seit Monaten weisen die Verfechter der erneuerbaren Energien auf dieses Dilemma hin, in dessen Ergebnis viele der Anlagenbetreiber aus der Netzeinspeisung des Stromes ihrer PV-Anlagen aussteigen würden. Die Konsequenz daraus?

Nicht nur der Einbruch bei den Zulassungszahlen für neue Windkraftanlagen in diesem Jahr, nein auch die ausbleibenden Einspeisungen aus den Klein-PV-Anlagen (vgl. Abb. 1) würden zum Schrumpfen des Anteils von Strom aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch führen und damit die Zielstellungen des EEG 2017 ins Wanken bringen (EEG, § 1, Absatz 2). Doch das Gesetz sieht bislang keine Festlegungen zu einer weiteren Vergütung der ausgeförderten PV-Anlagen vor.

Abb. 1 Quelle: Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts [1]

Stellt sich also die Frage, ob es künftig für die weitere, zumindest kostendeckende Vermarktung des Stroms der post-EEG-Anlagen eine Lösung geben wird und wie diese aussehen soll.

Lösungskonzept 1: Mit Blick auf die voraussichtlich im Herbst zu erwartende „große“ EEG-Novelle hat die Bundesnetzagentur im Frühjahr dieses Jahres drei Optionen (Markt-, Netzbetreiber- sowie Lieferanten-Option) für ein „Prosumer-Modell“ vorgeschlagen, die in den zurückliegenden Wochen weite Teile der Photovoltaik- und Speicherbranche in Aufregung versetzten. Die Details dazu können hier in der pdf-Datei „Marktintegration ausgeförderter und neuer Prosumer-Anlagen“ nachgelesen werden.

Lösungskonzept 2: Das „Positionspapier Kleine Direktvermarktung für post-EEG-Anlagen“ einer Allianz der Energieunternehmen EnBW, EnviaM, Senec und Sonnen vom 15. Juni 2020 verfolgt das Ziel, PV-Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, künftig über ein lohnenswertes Angebot direkt zu vermarkten, in dem Aufwand und Kosten der klassischen Direktvermarktung entscheidend minimiert werden sollen, unter Absenkung der sonst üblichen Kosten für Bilanzierung, Zähler- und Messtechnik bei nur geringen gesetzgeberischen und prozessualen Anpassungen. [1]

Die wichtigsten Fakten dieses Konzeptes im Einzelnen:

  1. intelligenten Messsystemen (iMSys) mit Zweirichtungszählern am Netzverknüpfungspunkt für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 7 kW
  2. modernen Messeinrichtungen (mME) oder vorhandenen konventionellen Zählern als Zweirichtungszähler am Netzverknüpfungspunkt für Anlagen mit einer installierten Leistung bis 7 kW
  3. Verzicht auf Produktionszähler (Generatorzähler) an der PV-Anlage, da aufgrund von Art. 21 Abs. 2 a) ii) der Erneuerbaren Energien Richtlinie II der Eigenverbrauch aus ungeförderten Anlagen < 30 kW zukünftig nicht mehr EEG-Umlage-pflichtig ist und somit auch nicht (mehr) gemessen werden muss [2]

Wie geht es nun aber weiter auf dem langen Weg zu einem neuen Erlösmodell für post-EEG-Anlagen?

Die Autoren des Positionspapiers EnBW, EnviaM, Senec und Sonnen wollen das vorliegende Konzept nun mit der Branche diskutieren. Fakt ist: Mit dem Auslaufen der Vergütungsbestimmungen des EEG 2017 für die post-EEG-Anlagen – also spätestens zum Beginn des kommenden Jahres – werden für diese sinnvolle Weiterbetriebslösungen gebraucht. Die Zeit drängt!

Blicken wir also gespannt nach vorn auf die zu erwartende „große“ EEG-Novelle, die, wie schon erwähnt, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft treten soll und hoffentlich eine praktikable und verlustfreie Lösung für die Anlagenbetreiber bringen wird.

Es geht allein schon im Jahr 2021 um nicht weniger als 18.000 Anlangen mit einer Leistung von rund 71 MW, die aus der Förderung fallen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes in Dessau sind es weitere 180.000 Anlagen mit einer Leistung von knapp 2.000 MW, die dann bis 2025 noch hinzukommen! [3]

Quellen:

[1] Positionspapier Kleine Direktvermarktung für post-EEG-Anlagen, 15. Juni 2020
https://www.enbw.com/unternehmen/presse/kleine-direktvermarktung-solaranlagen.html
[2] RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/EERL2
[3] Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs im Auftrag des Umweltbundesamtes, Februar 2020
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-stromeinspeisung-ausgefoerderter

Beitragsbild: Rudolpho Duba  / pixelio.de

André Engelhardt

Trainer bei der PMD Akademie