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MaKo 2020 – Was ist bis zum 01.12.2019 zu tun?

MaKo 2020 – Was ist bis zum 01.12.2019 zu tun?

MaKo 2020 – Was ist bis zum 01.12.2019 zu tun?

Die Einführung der MaKo 2020 im deutschen Energiemarkt erfolgt zum 01.12.2019, jetzt haben der BDEW und der VKU zum 01.04.2019 eine Anwendungshilfe mit notwendigen Maßnahmen veröffentlicht.

Hier werden erst einmal grob die marktrollenübergreifenden Regelungen im Zusammenhang mit dem Start der neuen bzw. geänderten Prozesse der GPKE, MPES, WiM Strom und MaBiS näher erläutert. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Feinkonzept für die Einführung der MaKo 2020 von den Verbänden BDEW und VKU erstellt.

Die Marktteilnehmer sollen erste Hausaufgaben erledigen und mit dem Aufbau der noch nicht vorhandenen, aber für die Prozesse der MaKo 2020 benötigten Kommunikationsverbindungen beginnen.

Es kommen folgende Kommunikationswege hinzu:

  • MSB mit Lieferant (LF) / NB / ÜNB und MSB für die Aufgaben der Werteverteilung (sternförmige Messwertverteilung),
  • ÜNB mit NB, Bilanzkoordinator (BIKO), Bilanzkreisverantwortlichen (BKV), MSB, LF

Grundlage für die Identifikation der Marktpartner ist die in der Codeliste der Marktpartner

vom BDEW (https://bdew-codes.de/Codenumbers/BDEWCodes) veröffentlichte MP-ID.

Die Aufgaben und Verantwortungen von der Rolle NB gehen über zur Rolle des MSB. Es ist nötig, die nachfolgenden Standardeinstellungen bis zum 01.12.2019 vorgenommen zu haben.

Das bedeutet, allen Marktlokationen ist der gMSB zuzuordnen. Dazu wird die MP-ID des gMSB dem jeweiligen NB zugeordnet. Alle Marktteilnehmer der Rollen LF, NB und MSB müssen diese Zuordnung des jeweiligen gMSB eigenverantwortlich in ihren IT-Systemen bis zum 01.12.2019 hinterlegt haben. Hierfür gibt es keinen Datenaustausch.

Auf der Internetseite https://bdew-codes.de/Codenumbers/BDEWCodes ist eine Liste „Zuordnung NB zu gMSB“ im Excel-Format veröffentlicht und  alle Netzbetreiber werden gebeten, zu prüfen, ob dem in der Liste hinterlegten MSB die Grundzuständigkeit in ihrem Netzgebiet obliegt.

Damit gilt,

  • Ab dem 01.12.2019 ist für den Austausch der Werte nur noch der gMSB zuständig. Dies gilt auch für historische Werte vor dem 01.12.2019, wenn diese nach dem 01.12.2019 von den Marktpartnern angefragt werden. Es ist egal, ob es noch nicht versendete, korrigierte oder zu stornierende Werte sind.

Durch die Umsetzung der Standardeinstellungen kommt es bei einer 1:1-Beziehung zwischen Markt-und Messlokation, bei welcher der MSB der Messlokation ein wMSB ist, dazu, dass der MSB der Marktlokation der gMSB ist. Diese Situation ist in der WiM Strom nicht beschrieben, da gemäß den Prozessbeschreibungen der MaKo 2020 bei einer 1:1-Beziehung immer der gleiche MSB der Mess-und Marktlokation zugeordnet ist. Bis zur Umstellung des MSB der Marktlokation durch eine Stammdatenänderung muss der wMSB der Messlokation dem gMSB der Marktlokation alle Werte der Messlokation senden.

Was muss noch beachtet werden beim Übergang vom Interimsmodell auf MaKo 2020?

  • Die vor dem 01.12.2019 gestarteten Prozesse wie Kündigung, Lieferbeginn, E/G-Versorgung sind mit der langen Identifikationsfrist zu bearbeiten (entspricht der Frist des Interimsmodells). Grund: Die Kennzeichen Identifikationslogik mit Z12 Marklokations-ID oder Z13 Alle Identifikationsdaten ist erst ab dem 01.12.2019 anzuwenden, so dass die verkürzten Fristen nicht anzuwenden sind.
  • SD-Lieferende wird nach dem 01.12.2019 mit dem neuen Prozess zu Ende geführt.
  • Der Lieferschein muss ab 01.12.2019 vor der Netznutzungsrechnung erstellt werden. Ausnahme sind Korrekturrechnungen; Hier wird auf die Werte der NB oder gMSB zurückgegriffen. Es wird empfohlen die NN-Rechnungen und Stammdatenänderungen eine gewisse Zeit vor dem 01.12.2019 nicht mehr zu versenden, damit die offenen Fälle in ihrer Anzahl so gering wie möglich sind.
  • Existieren Berechnungsformeln, übermittelt der NB bis zum 01.01.2020 initial an alle MSB, die einer Messlokation zugeordnet sind, die Berechnungsformeln.
  • Sollen Preisanpassungen im ersten Quartal 2020 durchgeführt werden, so müssen diese vor dem 01.12.2019 im Rahmen der Interimsprozesse übermittelt werden, da sonst die Frist aufgrund der MaKo 2020 nicht eingehalten werden kann.
  • Die Übermittlung der Liste der Profildefinitionen vom NB an den MSB hat erstmalig bis zum 16.12.2019 zu erfolgen.

Das ist erst ein Grobkonzept des BDEW und wir sind gespannt, wann das angekündigte Feinkonzept zur Einführung der MaKo 2020 erstellt ist und veröffentlich wird.

Wappnen Sie sich für die Herausforderungen der Branche und leben Sie den Wandel.

Besuchen Sie unser Seminar: Marktkommunikation (MaKo) 2020 – Was ändert sich für die Marktteilnehmer?  

Wann & Wo?
04.06.2019 in 12277 Berlin
14.05.2019 in 07545 Gera
21.05.2019 in 44805 Bochum

Seminarform: 1-tägig, 9:00 – 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr: 495,00 EUR netto pro Teilnehmer.